Prüfungskommission

Für Studiengänge wird gemäß §7 (1) Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB) eine Prüfungskommission eingerichtet. Die Kommission sorgt für die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen. Sie trifft die hierfür notwendigen Entscheidungen, sofern in den Prüfungsordnungen keine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Sie ist u. a. zuständig für Anträge von in dem Studiengang immatrikulierten Studierenden.

Am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sind zwei Prüfungskommissionen, jeweils getrennt für die u. g. Studiengänge, zuständig:

Anträge sind unter Verwendung der betreffenden Formulare bzw. formlos über das Studienbüro per Post oder Mail an die betreffenden Kommissionen bzw. den Vorsitzenden zu adressieren.