Abschlussarbeit | Verlängerung

Die Abgabefrist kann von der Prüfungskommission in begründeten Fällen um die Hälfte der Bearbeitungszeit, höchstens aber um 13 Wochen (bei 26 Wochen Bearbeitungszeit), verlängert werden. Verlängerungsgründe sind Ereignisse, die der Studierende nicht zu vertreten hat.

Im Fall fachlicher Gründe stellt die/der Studierende einen Antrag, in dem sie/er die Gründe für die Verzögerungen nachvollziehbar darlegt und belegt. In einem gesonderten Schreiben nimmt der/die Fachprüfer/in zu diesem Antrag Stellung und befürwortet diesen (oder nicht). Beide Schreiben sind eigenhändig zu unterschreiben.

Bei Krankheit ist ein ärztlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit spätestens innerhalb von drei Kalendertagen nach Ausstellung beim Studienbüro vorzulegen. Der Bearbeitungszeitraum verlängert sich um die attestierte Zeit, max. um die Hälfte der Bearbeitungszeit, höchstens aber um 13 Wochen.