Abschlussarbeit | Extern
Die Abschlussarbeit darf mit Zustimmung der oder des Vorsitzenden der Prüfungskommission an einem anderen Fachbereich der TU Darmstadt oder in einer Einrichtung außerhalb der Universität ausgeführt werden, wenn die Betreuung und Bewertung durch ein Mitglied der Professorengruppe des den Grad verleihenden Fachbereichs gesichert ist (§23 (4) Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB)).
Bei extern durchgeführten Abschlussarbeiten müssen einige Punkte beachtet werden. Diese sind in einem zusammengestellt. Merkblatt des Dezernats II