Abschlussarbeit | Abgabe
Wird die Thesis nicht innerhalb der Abgabefrist nicht vollständig eingereicht, wird sie mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet (§ 27 (6) APB).
Die Selbständigkeitserklärung ist unterschrieben als elektronisches Dokument einzureichen und in die Arbeit zu integrieren. Ein zusätzliches, unterschriebenes Exemplar der Erklärung wird zur Prüfungsakte gegeben.
Gemäß § 23 (7) APB sind Abschlussarbeiten sind in durchsuchbarer elektronischer Form zusammen mit der Erklärung gem. § 22 Abs. 7 einzureichen. Die Prüfenden können für alle anderen ohne Aufsicht angefertigten schriftlichen Arbeiten von den Prüflingen eine druckbare und durchsuchbare elektronische Fassung verlangen. Prüfende haben das Recht, sich für die Korrektur eine Papierversion zu erstellen (§ 22 (8) APB).
Fristwahrend (Tag der Abgabe) gilt folgender Abgabeprozess für Studierende am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zeitgleich auszuführen:
(1) Einreichung der elektronischen Version im TUbama
(2) An das Studienbüro: Übersendung des Abgabeformulars
(3) An die Betreuer*innen: Übersendung der zu TUbama identischen elektronischen Version der Arbeit an die Betreuer*innen.