Antrittsvorlesungen von Prof. Dr. Ekaterina Jussupow und Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer

Am 08.02.2024 wurden Prof. Dr. Ekaterina Jussupow und Prof. Dr. Andreas Kerkemeyer im Rahmen Ihrer Antrittsvorlesung offiziell am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften begrüßt.

14.02.2024 von

Frau Prof. Jussupow leitet seit März 2023 das Fachgebiet Wirtschaftsinformatik. In ihrer Antrittsvorlesung „Perspectives on AI-Augmented Decision-Making“ untersuchte sie die Auswirkungen von generativen KI-Systemen auf die Kreativbranche. Herr Prof. Kerkemeyer hat seit August 2023 die Professur für Rechtspolitik für den digitalen Finanzsektor inne. Seine Vorlesung „Das Recht (in) der Gesellschaftlichen Transformation“ beleuchtete die Rolle des Rechts in Transformationsprozessen anhand der drei Themengebiete Dekarbonisierung, Digitalisierung und Deglobalisierung.

Perspectives on AI-Augmented Decision-Making

Prof. Ekaterina Jussupow bei Ihrer Antrittsvorlesung
Prof. Ekaterina Jussupow bei Ihrer Antrittsvorlesung

Professorin Ekaterina Jussupow leitet als Assistenzprofessorin seit dem 01.03.23 das Fachgebiet Wirtschaftsinformatik. Zuvor hat Sie an der Universität Mannheim gearbeitet und promoviert. So wie ihre Forschung, zeichnet sich schon Ihre Ausbildung durch Interdisziplinarität aus. Sie hat einen Bachelor of Science in Psychologie mit BWL im Nebenfach und einen Bachelor of Arts in vergleichender Literaturwissenschaft mit Philosophie im Nebenfach an der LMU München abgeschlossen. Im anschließenden Psychologie Master hat Sie sich dann auf Wirtschaftspsychologie und adaptive Kognition spezialisiert. Auch Ihre Antrittsvorlesung unter dem Titel „Perspectives on AI-Augmented Decision-Making“ thematisiert Wahrnehmungs- und Bewertungsprozesse. Der Fokus der Vorlesung lag auf der Verwendung von generativen KI-Systemen und den Effekten, die eine Offenlegung der Verwendung dieser Generatoren auf die Produktion und Rezeption von Bildern haben.

Nach ihrem Vortrag stellte sich Prof. Jussupow den Fragen des Publikums
Nach ihrem Vortrag stellte sich Prof. Jussupow den Fragen des Publikums

Wenn sich Medien aktuell mit Text-zu-Bild Generatoren beschäftigen, herrscht oft eine Skepsis und ein negativer Unterton gegenüber der Technik. So schreibt z.B. Michael Spehr in der FAZ: „Sie [KI-Bildgeneratoren] erzeugen in wenigen Sekunden ein spektakuläres Foto oder eine raffinierte Zeichnung, ohne dass es eines menschlichen Genies bedürfte: Bildgeneratoren mit KI verlangen weder künstlerische noch kreative Fähigkeiten (…)“. Prof. Ekaterina Jussupow konnte anhand eines Experiments, das sie in der Vorlesung vorstellte, zeigen, dass sich diese Vorurteile auch auf Rezipient:innen (Effekte erster Ordnung) und Produzent:innen (Effekte zweiter Ordnung) von KI-generierten Bildern auswirken. Personen, die ausgewiesene KI-generierte Bilder betrachten, nehmen diese Bilder z.B. als weniger aufwändig und weniger ästhetisch wahr (verglichen mit KI-generierten Bildern, die nicht als solche ausgewiesen war). Designer:innen fühlten sich bei der Bildgestaltung deutlich freier, wenn sie wussten, dass ihr Bild als von einer KI erstellt gekennzeichnet werden würde. Das führte zu Bildern, die als neuartiger dafür aber auch als etwas chaotischer bzw. unrealistischer wahrgenommen wurden.

Das Recht (in) der Gesellschaftlichen Transformation

Prof. Andreas Kerkemeyer bei seiner Antrittsvorlesung
Prof. Andreas Kerkemeyer bei seiner Antrittsvorlesung

Professor Andreas Kerkemeyer leitet seit dem 01.08.2023 das Fachgebiet Rechtspolitik für den digitalen Finanzsektor. Seine Professur ist in das Vorhaben „Demokratiefragen des digitalen Finanzsektors“ eingebettet, das von der Stiftung Mercator und dem Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) gefördert wird. Vor dem Antritt seiner Professur in Darmstadt arbeitete Prof. Kerkemeyer bereits an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Freien Universität Berlin als wissenschaftlicher Assistent bzw. Gastprofessor. Ebenso wie seine Vorrednerin widmete er sich in seiner Vorlesung unter dem Titel „Das Recht (in) der Gesellschaftlichen Transformation“ einem hochaktuellen Thema.

Auch Prof. Kerkemeyer stand dem Publikum nach seinem Vortrag Rede und Antwort
Auch Prof. Kerkemeyer stand dem Publikum nach seinem Vortrag Rede und Antwort

Transformation taucht als Schlagwort immer häufiger auf, z.B. als grüne- oder digitale Transformation. Was damit konkret gemeint ist, ist nicht immer sofort klar. Prof. Kerkemeyer definierte deshalb zum Beginn seiner Vorlesung die Transformation als einen gravierenden Wandel, der eine Rückkehr zum Status quo ante unmöglich macht und stellte die Frage „Kann das Recht Transformation?“ in den Mittelpunkt seiner Vorlesung. Die Rechtspolitischen und Rechtswissenschaftlichen Fragestellungen und Probleme, die sich durch Transformationsprozesse ergeben, veranschaulichte er anhand der drei Themenbereiche: Dekarbonisierung, Digitalisierung und Deglobalisierung. Er zeigte, dass Recht Transformationen fördern bzw. forcieren kann (z.B. die sogenannte grüne Transformation oder Dekarbonisierung), andrerseits aber auch Transformationsprozess begleiten und moderieren muss (z.B. die sogenannte digitale Transformation der Finanzmärkte und die Einführung von Kryptowährungen).

Nach den inspirierenden Vorlesungen genossen Prof. Jussupow und Prof. Kerkemeyer den Austausch mit ihren Gästen und nutzten den anschließenden Sektempfang, um mit Familienmitgliedern, Freund:innen und Kolleg:innen anzustoßen. Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften heißt Prof. Jussupow und Prof. Kerkemeyer herzlich willkommen und wünscht ihnen viel Erfolg und Freude auf ihrem weiteren akademischen Weg.