Studienarbeit
Entfällt mit PO 2020 (WI/WINF). Nur für Studierende nach PO 2013 (WI) und PO 2011 (WINF) – auslaufend.
Im Masterstudium müssen im Rahmen des Abschlussmoduls zwei schriftliche wissenschaftliche Ausarbeitungen erstellt werden: die Studienarbeit (15 CP) und die Masterthesis (15 CP). Für die Bearbeitung sind Hinweise in der Prüfungsordnung festgelegt.
Bei der Themenstellung beachten:
Wird die Studienarbeit am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften betreut, ist in der Masterthesis ein Thema zu bearbeiten, das vom technischen Fachbereich betreut wird und umgekehrt. Der Bearbeitungszeitraum umfasst 3 Monate (450 h).
Abgabe und Notenmeldung:
Für die Studienarbeit – unabhängig davon, an welchen Fachbereich betreut – ist keine Anmeldung im Studienbüro erforderlich. Themenstellung, konkreter Bearbeitungszeitraum sowie das Abgabedatum und Abgabeformate werden zwischen dem Studierenden und dem betreuenden Fachgebiet vereinbart. Die Abgabe erfolgt am betreuenden Fachgebiet. Zur Verbuchung der Leistung übermittelt das Fachgebiet mit einem vom Fachprüfer unterzeichneten Schreiben die Note und das Thema der Studienarbeit. Die Arbeit wird mit dem Datum dieses Schreibens als Prüfungsdatum verbucht.