Masterpraktikum
Entfällt mit PO 2020 (WI/WINF). Nur für Studierende nach PO 2013 (WI) und PO 2011 (WINF) – auslaufend.
In den Masterstudiengängen des Wirtschaftsingenieurwesens (PO 2013) und der Wirtschaftsinformatik (PO 2011) ist ein Praktikum im Umfang von 12 Wochen zu absolvieren. Der Tätigkeitsbereich des Praktikums muss im Berufsfeld des Wirtschaftsingenieurwesens bzw. der Wirtschaftsinformatik liegen. Für weitere Details beachten Sie bitte die Praktikumsordnungen und die Änderung, dass kein Praktikumsbericht mehr eingereicht werden muss (§ 5 entfällt, Beschluss FBR vom 08.02.2020).
Anerkennung des Praktikums: Nach Beendigung der Tätigkeit sind ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zusammen mit dem Formular zur Anerkennung des Masterpraktikums im Studienbüro einzureichen.
Praktikumsarten
Masterpraktikum | Anerkennung | Unterlagen / Nachweis |
---|---|---|
Praktikum in deutschen Unternehmen (mindestens 12 Wochen) |
Ja | qualifiziertes Zeugnis (Kopie) |
Praktikum in ausländischen Unternehmen (mindestens 12 Wochen) | Ja | qualifiziertes Zeugnis (Kopie) |
Werkstudententätigkeit | Ja, muss mind. 480 Arbeitsstunden umfassen | Vertrag (Kopie), Nachweis über die geleistete Arbeitszeit |
kaufmännische Ausbildung | Ja, alle kaufmännischen Bereiche | Zeugnis (Kopie) |
sonstige Ausbildung | Nach Prüfung durch das Studienbüro | Zeugnis (Kopie) |
Selbstständigkeit | Nach Prüfung durch das Studienbüro | Homepage, Unternehmensdarstellung, Gewerbeanmeldung |
In begründeten Ausnahmefällen kann das Praktikum während des Studiums bis zur Anmeldung der letzten Fachprüfung nachgeholt werden. Das Formular zur Genehmigung der Nachholfrist des Praktikums reichen Sie im Studienbüro zur Genehmigung durch die Prüfungskommission ein. Für studienbedingte Praktika kann bei Nachweis eine Beurlaubung genehmigt werden.