Frauenfördermittel

Frauenfördermittel werden an der Technischen Universität Darmstadt (TU Darmstadt) als ein Instrument verstanden, um die gezielte Frauenförderung in den Fachbereichen erfolgreich zu realisieren und so die Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Universität voranzutreiben. Am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (Fachbereich 01) sind die Frauenfördermittel daher für Maßnahmen vorgesehen, die folgende Ziele verfolgen:

  • den Frauenanteil in den Studiengängen des Wirtschaftsingenieurwesens und der Wirtschaftsinformatik zu erhöhen;
  • Frauen in der Wissenschaft nachhaltig zu unterstützen;
  • Netzwerkaktivitäten von Frauen zu fördern;
  • die Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen, auch im internationalen Bereich, für Frauen zu verbessern; sowie
  • die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie zu fördern.

An der TU Darmstadt wird seit 1999 im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe erfolgreiche Frauenförderung in den Fachbereichen finanziell honoriert. Nach festgelegten Kriterien wird ein fixes Budget hierfür jährlich auf alle Fachbereiche der TU Darmstadt verteilt.

Antragsberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder des Fachbereich 01 (Studentinnen, Wissenschaftliche und Administrativ-technische Mitarbeiterinnen, Promovendinnen, sowie Professorinnen).

Über die Anträge am Fachbereich 01 entscheidet die Gleichstellungskommission zweimal im Jahr. In der Gleichstellungskommission sind alle Statusgruppen des Fachbereichs vertreten (weitere Informationen können der Website über die Gleichstellungskommission entnommen werden).

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Antragsfristen sind jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres (ab 2024). Über alle bis zu diesen Fristen vollständig eingereichten Anträge wird in der darauffolgenden Sitzung der Gleichstellungskommission entschieden.

Ja, Anträge können ebenfalls rückwirkend gestellt werden. Hierbei sollte jedoch die Ausschlussfrist von sechs Monaten zum Zeitpunkt der tatsächlichen Förderung beachtet werden.

Ja, Anträge für die Erstattung der Kosten im Rahmen der Programme Femtec, Scimento und ProProfessur sind von der Regelung der Antragsfristen ausgenommen. Anträge von Antragstellerinnen dieser Programme werden fortlaufend gefördert.

Die Antragseinreichung ist in schriftlicher Form per E-Mail oder auf postalischem Wege vorzunehmen.

Für die Antragstellung kann das von den Gleichstellungsbeauftragten bereitgestellte Antragsdokument verwendet werden. Alle Anträge haben folgende Unterlagen und Informationen zu enthalten:

  • Förderwürdigkeit: Die Antragstellerin muss nachvollziehbar begründen, warum die Maßnahme, für die sie eine Förderung beantragt, einen Beitrag dazu leistet die eigene wissenschaftliche bzw. berufliche Karriere zu fördern.
  • Fördernotwendigkeit: Es ist darzulegen, dass andere Finanzierungsmöglichkeiten (e.g. DAAD, Kostenübernahme durch das Fachgebiet o. ä.) für den beantragten Förderbetrag ausgeschlossen sind und die zu fördernde Maßnahme nicht im Weiterbildungsprogramm der TU Darmstadt enthalten ist. Die Darlegung ist mit angemessenen Nachweisen (e.g., abgelehnten Förderanträgen der DAAD, Bestätigung der fehlenden Finanzierungsmöglichkeit durch das Fachgebiet) zu bestärken.
  • Teilnahmebestätigung: Dem Antrag sind Nachweise an der Teilnahme der zu fördernden Maßnahme beizufügen (e.g. Teilnahmebescheinigungen, Annahmebestätigung bei Konferenzeinreichungen). Liegen diese Unterlagen zum Zeitpunkt des Antrages nicht vor, so sind diese im Falle der Bewilligung nachzureichen.
  • Belege: Im Antrag sind sämtliche Kosten, deren Förderung beantragt wird, gesondert aufzulisten. Alle vorhandenen Belege sind dem Antrag beizufügen. Im Falle der Bewilligung sind alle fehlenden Belege nachzureichen. Aus den final eingereichten Belegen muss zu entnehmen sein, dass alle Zahlungen des Antrages beglichen wurden. Wurden Zahlungen in ausländischen Währungen (i.e. nicht in Euro) geleistet, so sind neben den Belegen Umsatzübersichten (e.g. geschwärzte Kontoauszüge) beizufügen, denen der Euro-Wert der Zahlung entnommen werden kann.

Die Abrechnung erfolgt rückwirkend und nach Erhalt und Prüfung aller relevanten Unterlagen. Vor der Abrechnung der genehmigten Frauenfördermittel muss ein formloser kurzer Bericht von etwa einer Seite über die geförderte Maßnahme verfasst werden. Aus dem Bericht ist der persönliche Mehrwert der geförderten Maßnahme für die Antragstellerin herauszuarbeiten. Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Teilnahme an der geförderten Maßnahme per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereich 01 geschickt werden.

Ja, eine Antragstellerin kann grundsätzlich mehrere Anträge pro Jahr stellen. Jedoch ist bei mehrfacher Antragstellung einer Person in einer Vergaberunde und über zwei Vergaberunden hinweg, grundsätzlich eine sehr geringe, bis keine Förderung zu erwarten (siehe bitte Informationen unter „Wie hoch ist die Förderung?“)

Der jeweilige Förderbetrag wird individuell pro Antrag entschieden. Bewilligte Frauenfördermittel decken in der Regel eine anteilige Förderung einer Maßnahme ab und dienen nicht ihrer vollständigen Finanzierung. Frauenfördermittel sind für die strukturelle Förderung von Frauen gedacht. Da es mit Frauenfördermitteln eine möglichst große, auch statusübergreifende, Zielgruppe zu erreichen gilt, werden Anträge für Gruppenangebote im Vergleich zu Einzelanträgen bevorzugt behandelt.

Zudem werden Anträge von Antragstellerinnen bevorzugt behandelt, welche für die vergangene Vergaberunde noch keine Förderung beantragt haben. Daher ist bei mehrfacher Antragstellung einer Person in einer Vergaberunde und über zwei Vergaberunden hinweg, grundsätzlich eine sehr geringe, bis keine Förderung zu erwarten.

Frauenförderung im und zum Studium:

  • Studienorientierte Kurse an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen, die eine Weiterqualifizierung über den Rahmen des Studienangebots der TU Darmstadt hinaus bieten;
  • Coaching-Programme und Seminare (z.B. Zeitmanagement, Bewerbungstraining, Profilbildung, Präsentationstechniken etc.) für Studentinnen zur Bewältigung des Studiums und des Berufseinstiegs, sofern diese in vergleichbarer Form nicht an der TU Darmstadt angeboten werden;
  • Zuschüsse zum Besuch von Tagungen und Konferenzen, sofern diese fachbezogen sind und nicht in vergleichbarer Form an der TU Darmstadt angeboten werden;
  • Gender-Awareness-Trainings.

Frauenförderung im wissenschaftlichen Bereich

  • Interne und externe Weiterbildungsmaßnahmen zur Bewältigung der Qualifizierungsstufe;
  • Zuschüsse zur Teilnahme an Fachkonferenzen und -tagungen. Voraussetzungen für einen Antrag auf Frauenfördermittel sind: aktive Beteiligung an Konferenz oder Tagung (dazu zählen u. a. Annahme des Beitrages, Teilnahme an einem Workshop), die Teilnahme muss das eigene Promotions- oder Habilitationsvorhaben entscheidend voranbringen (z. B.: ein für das Promotionsvorhaben erforderlicher Forschungsbeitrag wird geleistet, Rankingwert bzw. Renommee der Konferenz oder Tagung in der wissenschaftlichen Fachcommunity, Erhöhung der eigenen Sichtbarkeit in der Fachcommunity, Erwerb von Rankingpunkten bei kumulativen Dissertationen/Habilitationen);
  • Ausrichtung von Symposien für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen mit Referentinnen aus der Berufswelt;
  • Zuschüsse für Forschungsaufenthalte im Ausland;
  • Implementierung von Genderaspekten in der Lehre;
  • Coaching einer Gruppe von Wissenschaftlerinnen zur Karriereentwicklung;
  • Gender-Awareness-Trainings.

Frauenförderung im technisch-administrativen Bereich

  • Sprachkurse (mit Zertifizierung), sofern diese nicht an der TU Darmstadt angeboten werden;
  • PC-Kurse, die im Arbeitsumfeld erforderlich sind, aber nicht von der TU Darmstadt angeboten werden;
  • Berufsbezogene externe Weiterqualifizierungen (z.B. Büromanagement, spezielle Kenntnisse im gewerblichen Bereich), die nicht von der TU Darmstadt angeboten werden;
  • Seminare für Mitarbeiterinnen, die nicht von der TU Darmstadt angeboten werden;
  • Gender-Awareness-Trainings.

Gruppenangebote wie Awareness-Veranstaltungen

Die Femtec GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt MINT-Studentinnen in Wirtschaft und Wissenschaft besser zu vernetzen und bei der persönlichen Karriereentwicklung zu unterstützen. Studentinnen des Fachbereichs 01, die am Career-Building-Programm von Femtec teilnehmen, können einen Antrag auf Erstattung der Fahrt- und Unterbringungskosten stellen. Die Mittel dazu werden aus dem Topf der Frauenfördermittel bereitgestellt und kontinuierlich ausgezahlt. Bitte nutzen Sie das „Auszahlung unbar „Reisekosten““ für die Antragstellung.

Im Jahr 2023 hat die TU Darmstadt die Kooperation mit der Femtec GmbH gekündigt. Fahrt- und Unterbringungskosten von Studentinnen, die bereits am Career-Building-Programm von Femtec teilnehmen, sind weiterhin erstattungsfähig, jedoch werden keine neuen Studentinnen in das Career-Building-Programm von Femtec aufgenommen.

  • Weiterbildungsangebote wie Seminare, Workshops und Sprachkurse, die auch an der TU Darmstadt angeboten und besucht werden können;
  • Auslandspraktika;
  • Auslandssemester;
  • Aktivitäten, die der beruflichen Vernetzung und Karriereförderung dienen und durch reguläre Dienstreisen abgegolten werden können (e.g. Reisekostenzuschüsse zum Besuch von Tagungen);
  • Zuschüsse zu Berufsverbänden;
  • Betriebsausflüge (Freizeitcharakter).

Dann sehr gerne die Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereich 01 kontaktieren:

Antragstemplate für Frauenfördermittel

Hier finden Sie das Template zur Beantragung von Frauenfördermitteln.

Antragstemplate Frauenfördermittel

Template for women's advancement funds

Here you can find the template for applying for the women's advancement funds.

Template Application Women's Advancement Funds