Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bei einem Wechsel an eine andere Hochschule wird im Zusammenhang mit der Bewerbung, spätestens mit der Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert. Die TU Darmstadt bestätigt mit der Bescheinigung, ob in dem hier bisher belegten Studiengang noch Prüfungsanspruch besteht; das Studium also nicht „endgültig nicht bestanden“ ist und somit auch an einer anderen Hochschule prinzipiell fortgeführt werden kann.

Die Bescheinigung wird auf Anfrage vom Studienbüro erstellt. Sofern in dem laufenden Semester noch Prüfungsergebnisse ausstehen oder Prüfungsanmeldungen offen sind, werden diese abgewartet, bevor die Bescheinigung erstellt werden kann bzw.es wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

Der Bescheinigung ist ein erweiterter Leistungsspiegel beigefügt, der alle erbrachten Leistungen und somit auch die Fehlversuche aufzeigt zum Zeitpunkt der Ausstellung aufzeigt.