Studienbezogenes Praktikum
Für Praktika, die curricular verankert sind (Studiumsbezug), kann die TU Darmstadt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausstellen. Für studienbezogene Praktika kann bei Nachweis eine Beurlaubung genehmigt werden.
Unter Downloads und Links | Weitere Informationen und Formulare sind alle relevanten Dokumente zu diesem Thema zu finden.