Drittprüfungsgespräch

Nach §31 (3) Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB) ist der Fachbereich verpflichtet, Studierende vor einer zweiten Wiederholungsprüfung in einem Drittprüfungsgespräch zu beraten. Der Fachbereich bietet hierfür eine zentrale Veranstaltung jeweils im Winter- und Sommersemester an. Die Termine können Sie vorab dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Wenn für Sie das Drittprüfungsgespräch relevant wird, werden Sie außerdem in einem Schreiben des Fachbereichs zu diesem Termin eingeladen und zur Teilnahme aufgefordert.

Darüber hinaus wird den Studierenden in Eigenverantwortung dringend empfohlen, sich fachlich an dem Fachgebiet, an dem die Wiederholungsprüfung abgelegt wird, eingehend beraten zu lassen.