Prüfungswiederholung

Wird eine Fachprüfung als nicht ausreichend bewertet oder gilt sie als nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden.

Auf Antrag kann einmalig pro Studiengang in einer nicht bestandenen zweiten schriftlichen Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) abgelegt werden.

Aus aktuellem Anlass: Bitte beachten Sie während der Corona-Pandemie auch die Informationen für Studierende der TU Darmstadt. Hier wird stets aktuell über ggf. abweichende Regelungen informiert.