Promotion

Der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften bildet im Rahmen der Nachwuchsförderung exzellente Nachwuchswissenschaftler:innen für unterschiedliche Karriereziele in Wissenschaft und Wirtschaft aus. Durch die Einbindung in die Forschungsprojekte und den Lehrbetrieb am Fachbereich wird die Weiterentwicklung von Fachkenntnissen ideal mit der Ausbildung von Sozialkompetenzen kombiniert.

Es besteht die Möglichkeit den akademischen Grad Dr. rer. pol. oder Dr. iur zu erwerben. Dies kann traditionell über die Bearbeitung eines eigenen Forschungsprojektes an einem unserer Fachgebiete erfolgen. Zudem bietet der Fachbereich die Möglichkeit der strukturierten Promotion im Rahmen der Graduate School of Economics, Finance, and Management. Diese ist Teil der Allianz der Rhein-Main-Universitäten.

Umfangreiche Informationen zur Promotion an der Technischen Universität Darmstadt sind unter Promovieren an der TU Darmstadt zu finden.

Grundlagen der Promotion an unserem Fachbereich sind folgende Ordnungen:

Promotionsordnung TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)

Satzung zur Durchführung von elektronischen Prüfungen (E-Prüfungssatzung)- Please note: Currently there is no English translation. The legally binding document is the German version.

Promotionsordnung besondere Bestimmungen des FB Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 2020 (deutsch) (wird in neuem Tab geöffnet)

Promotionsordnung besondere Bestimmungen des FB Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 2020 (englisch) (wird in neuem Tab geöffnet) – Please note: The English translation is for information purposes only. The legally binding document is the German version.

Innerhalb des Fachbereichs ist der Promotionsausschuss für die formelle Durchführung der Promotionsverfahren zuständig. Er wird dabei durch das Fachbereichsmanagement (E-Mail: ) unterstützt, über das alle weiteren hier beschriebenen Verfahrensschritte abgewickelt werden.

Auf universitätsweiter Ebene fördert die Dachorganisation Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt universitätsweite Standards in der Promotions- und Postdoc-Phase und bietet Angebote und Informationen im Hinblick auf Weiterqualifizierung und Vernetzung.

(vgl. zu § 11 Abs. 3 der Besonderen Bestimmungen)

Die Betreuung übernehmen eine hauptamtliche Professorin oder ein hauptamtlicher Professor am Fachbereich. Mit der bzw. dem Professor:in ist das Thema der Promotion abzustimmen. Informationen zu den Professor:innen und deren Forschungsschwerpunkten finden Sie unter Fachgebiete .

Im Anschluss an die Abstimmung des Arbeitsthemas wird die Bereitschaft der Professorin oder des Professors, die Betreuung Ihrer Dissertation zu übernehmen, formlos schriftlich anhand der Betreuungsbestätigung (siehe Downloads ) festgehalten.

Für eine Promotion ist eine Einschreibung als „Promotionsstudierende:r“ optional, die Online-Registrierung ist verpflichtend. Für Stipendiat*innen wird die Einschreibung empfohlen.

Sofern Sie sich für eine Promotion registrieren oder einschreiben möchten, benötigen Sie zunächst die schriftliche Betreuungszusage der Betreuerin bzw. des Betreuers. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur Einschreibung/Registrierung.

(vgl. § 7 der Promotionsordnung)

Der Antrag auf Annahme als Doktorand:in (siehe Downloads ) ist an die/den Vorsitzende:n des Promotionsausschusses zu stellen und setzt sich zusätzlich aus den folgenden Unterlagen zusammen:

Immer einzureichende Anlagen:

  • Bei einem Abschluss der TU Darmstadt: Kopie der Zeugnisse und Urkunden der bisherigen Hochschulabschlüsse (Bachelor und/oder Master)
  • Bei einem externen Abschluss: Beglaubigte Kopie der Zeugnisse und Urkunden der bisherigen Hochschulabschlüsse (Bachelor und/oder Master)
  • Betreuungsbestätigung des/der betreuenden Professor:in (siehe Downloads )
  • Nachweis (Ausdruck) der Registrierung oder Einschreibung zur Promotion

Weitere ggf. einzureichende Anlagen bei Annahme zum Dr. rer. pol.:

Bei Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse (vgl. zu § 7 Abs. 3 (2) der Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs):

  • Gutachterliche Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers mit Vorschlag der zu erfüllenden Auflagen

Bei Abschluss mit der Note befriedigend (vgl. zu § 7 Abs. 3 (4) der Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs):

  • Gutachterliche Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers

Bei Eignungsfeststellungsverfahren (vgl. zu § 7a der Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs):

  • Gutachterliche Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers mit Vorschlag der zu belegenden Module

Weitere ggf. einzureichende Anlagen bei Annahme zum Dr. iur.:

Im Fall, dass entweder die erste oder zweite juristische Prüfung mit der Note „befriedigend“ bestanden wurde (vgl. zu § 7 Abs. 3 Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs):

  • Gutachterliche Stellungnahme der Betreuerin / des Betreuers
  • Leistungsnachweis von einem Seminar (erbracht nach der ersten juristischen Prüfung)

Prüfung des Antrages im Promotionsausschuss

Der Antrag wird vom Promotionsausschuss behandelt und Sie werden anschließend postalisch informiert. Es finden in der Regel drei Sitzungen des Promotionsausschusses pro Semester statt. Bitte beachten Sie die Ankündigung des nächsten Termins auf der Webseite des Fachbereichs . Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Sitzung im Dekanat eingegangen sein.

! Bitte teilen Sie uns stets Ihre aktuell gültige Anschrift mit. Bei Namensänderungen bitten wir um Zusendung eines Nachweises !

(vgl. § 8 der Promotionsordnung)

Nach der Fertigstellung der Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens (siehe Downloads ) an die/den Vorsitzende:n des Promotionsausschusses . Er setzt sich zusätzlich aus den folgenden Unterlagen zusammen:

Immer einzureichende Anlagen:

  • drei gebundene schriftliche Exemplare der Dissertation (je ein Exemplar für Dekanat, Erstgutachter:in und Zweitgutachter:in)
  • eine identische elektronische Fassung der Dissertation als PDF-Datei per Mail an
  • Lebenslauf
  • Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten (Deutsche Version, Englische Version)
  • drei Forschungsnachweise mit Stellungnahme des/der Betreuer:in (siehe Merkblatt Forschungsbeiträge in Downloads )
  • Nachweis über die Bezahlung der Promotionsgebühr (100 Euro): Die Promotionsgebühr in Höhe von 100 Euro ist an die Sparkasse Darmstadt, IBAN: DE36 5085 0150 0000 7043 00, BIC: HELADEF1DAS, Projekt-Nr. 40100191 und Verwendungszweck „Promotionsgebühr FB 01“ zu überweisen.
  • Der Promotionsausschuss setzt die Prüfungskommission auf Vorschlag der/des Doktorand:in ein. Bitte unterbreiten Sie Vorschläge für die Besetzung der Prüfungskommission unter Berücksichtigung der Promotionsordnung.
  • Der Promotionsausschuss entscheidet in diesem Zusammenhang auch, ob die Disputation in Präsenz oder als E-Disputation stattfinden wird.

Weitere ggf. einzureichende Anlagen:

Im Falle einer E-Disputation:

  • Im Falle einer E-Disputation ist mit dem Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens das EInverständnis aller MItglieder der Prüfungskommission vorzulegen (siehe Downloads )

Im Falle einer englischsprachigen Disputation:

  • Beantragung englischsprachiger Disputation (siehe Downloads ) an die/den Prodekan:in des Fachbereichs. Der Promotionsausschuss genehmigt eine fremdsprachige Disputation vorbehaltlich des Einverständnisses der Prüfungskommission. Das Einverständnis der Kommissionsmitglieder muss von der Doktorandin bzw. von dem Doktoranden eingeholt werden.

Bei kumulativer Dissertation:

  • Erklärung der Referierend:innen nach § 9 Abs. 4 der Promotionsordnung (siehe Downloads )
  • Erklärung zur Abgrenzung der selbstständigen Leistung nach § 9 Abs. 5 PO/AT (siehe Downloads ) inkl. Originalunterschrift aller Ko-Autor:innen
  • Erklärung zu Veröffentlichungen im Rahmen der kumulativen Dissertation nach §9 Abs. 4 PO/AT (siehe Downloads )

Prüfung des Antrages im Promotionsausschuss

Der Antrag wird vom Promotionsausschuss behandelt und Sie werden anschließend postalisch informiert. Es finden in der Regel drei Sitzungen des Promotionsausschusses pro Semester statt. Bitte beachten Sie die Ankündigung des nächsten Termins auf der Webseite des Fachbereichs . Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Sitzung im Dekanat eingegangen sein.

! Bitte teilen Sie uns stets Ihre aktuell gültige Anschrift mit. Bei Namensänderungen bitten wir um Zusendung eines Nachweises !

Bevor Sie Ihr Promotionsverfahren einleiten können, ist es erforderlich, sich mit den Mitgliedern Ihrer Prüfungskommission darüber zu verständigen, ob Ihre Disputation als E-Disputation oder in Präsenz stattfinden wird.

Bitte informieren Sie das Dekanat über Ihren Disputationstermin, sobald er mit Ihrer Prüfungskommission abgestimmt wurde. Ihr:e Erstgutachter:in bestimmt eine:n Protokollant:in. Im Fall einer Disputation in Präsenz organisiert das Dekanat einen Raum. Im Fall einer E-Disputation ist das betreuende Fachgebiet der Disputation für die ordnungsgemäße technische Durchführung zuständig. In beiden Fällen erfolgt die fristgereichte Einladung zur Disputation durch das Dekanat.

Die Dissertation sowie die Gutachten müssen mindestens zwei Wochen vor der Disputation zur Einsichtnahme ausliegen.

(vgl. §§ 19 bis 21 der Promotionsordnung)

Die Publikation der Dissertationsschrift kann als elektronische Veröffentlichung oder als Verlagsveröffentlichung vorgenommen werden und muss innerhalb von einem Jahr erfolgen.

Vorgaben zum Titelblatt einer Dissertation:

Deutsche Version (wird in neuem Tab geöffnet)

Englische Version (wird in neuem Tab geöffnet)

Elektronische Veröffentlichung:

Es ist die zusätzliche Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten abzugeben, nach der die in diesem Fall einzureichende zweite elektronische Fassung mit der zur Veröffentlichung freigegebenen Fassung identisch ist:

Deutsche Version

Englische Version

Die zu veröffentlichende elektronische Fassung der Dissertation ist auf dem Hochschulpublikationsserver der TU Darmstadt hochzuladen und zusätzlich per E-Mail an zu senden. Im Anschluss wird die Urkunde erstellt und ausgehändigt.

Veröffentlichung als Druckversion:

Die zu veröffentlichende Fassung der Dissertation muss von der Erstreferentin bzw. dem Erstreferenten auf die Erfüllung eventueller Auflagen überprüft und zur Veröffentlichung freigegeben werden. Des Weiteren ist der Dissertation eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache beizufügen, die von dem Erstreferenten bzw. von der Erstreferentin zusammen mit der Freigabe zur Veröffentlichung zu genehmigen ist. Weiterhin muss eine Mindestauflage von 150 Exemplaren sowie die Veröffentlichung im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) nachgewiesen werden. Es müssen 9 Pflichtexemplare im Dekanat eingereicht werden (6 ULB, 1 Erstreferent:in, 1 Zweitreferent:in, 1 Dekanat). Der TU Darmstadt soll im Verlagsvertrag das Recht einer elektronischen Veröffentlichung auf dem Hochschulpublikationsserver eingeräumt werden. Im Anschluss wird die Urkunde erstellt und ausgehändigt.

Die Dissertationsprojekte, welche am Fachbereich abgeschlossen wurden, finden Sie hier .

Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben nicht weiter verfolgen wollen und haben bereits einen Antrag auf Annahme als Doktorand:in gestellt, bitten wir Sie den Widerruf Ihres Doktorandenverhältnisses (siehe Downloads ) einzureichen.