Es besteht die Möglichkeit den akademischen Grad Dr. rer. pol. oder Dr. iur zu erwerben. Dies kann traditionell über die Bearbeitung eines eigenen Forschungsprojektes an einem unserer Fachgebiete erfolgen. Zudem bietet der Fachbereich die Möglichkeit der strukturierten Promotion im Rahmen der Graduate School of Economics, Finance, and Management. Diese ist Teil der Allianz der Rhein-Main-Universitäten.
Informationen zur Promotion an der Technischen Universität Darmstadt sind unter Promovieren an der TU Darmstadt zu finden.
Grundlagen der Promotion an unserem Fachbereich sind folgende Ordnungen:
- Promotionsordnung TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)
- Promotionsordnung Besondere Bestimmungen des FB Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 2020 (deutsch) (wird in neuem Tab geöffnet)
Innerhalb des Fachbereichs ist der Promotionsausschuss für die formelle Durchführung der Promotionsverfahren zuständig. Er wird dabei durch das Fachbereichsmanagement (E-Mail: promotion@wi.tu-…) unterstützt, über das viele der hier beschriebenen Verfahrensschritte abgewickelt werden.
Auf universitätsweiter Ebene fördert die Dachorganisation Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt universitätsweite Standards in der Promotions- und Postdoc-Phase und bietet Angebote und Informationen im Hinblick auf Weiterqualifizierung und Vernetzung.
(vgl. zu § 11 Abs. 3 der Besonderen Bestimmungen)
Die Betreuung übernimmt ein:e hauptamtliche:r Professor:in am Fachbereich. Das Thema der Promotion ist mit der betreuenden Person abzustimmen. Informationen zu den Professor:innen und deren Forschungsschwerpunkten finden Sie unter Fachgebiete.
Im Anschluss an die Abstimmung des Arbeitsthemas wird die Bereitschaft der betreuenden Person, die Betreuung Ihrer Dissertation zu übernehmen, formlos schriftlich anhand der Betreuungsbestätigung (siehe Downloads) festgehalten.
Für eine Promotion ist eine Online-Registrierung über TUCaN verpflichtend, eine Einschreibung als „Promotionsstudierende:r“ ist optional möglich. Dazu ist die schriftliche Betreuungszusage der betreuenden Person erforderlich. Bitte informieren Sie sich zur Einschreibung/Registrierung.
(vgl. § 7 der Promotionsordnung)
Der Antrag auf Annahme (wird in neuem Tab geöffnet) als Doktorand:in ist an die vorsitzende Person des Promotionsausschusses zu stellen und setzt sich zusätzlich aus den Unterlagen laut Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) zusammen, die in Papierform gemeinsam, fristgerecht und vollständig im Dekanat einzureichen sind:
Der Antrag wird vom Promotionsausschuss behandelt und Sie werden anschließend per E-Mail informiert. Es finden in der Regel zwei bis drei Sitzungen des Promotionsausschusses pro Semester statt. Bitte beachten Sie die Ankündigung des nächsten Termins auf der Webseite des Fachbereichs. Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Sitzung im Dekanat eingegangen sein.
! Bitte teilen Sie uns stets Ihre aktuell gültige E-Mail-Adresse sowie Ihre Anschrift mit. Bei Namensänderungen bitten wir um Zusendung eines Nachweises.
(vgl. § 8 der Promotionsordnung)
Nach der Fertigstellung der Dissertation kündigen Sie dem Dekanat an promotion@wi.tu-… frühzeitig an, dass sie einen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens stellen werden.
Das Dekanat stellt Ihnen anschließend einen Ordner in der Hessenbox zur Übermittlung der Dissertationsschrift als PDF/A-Datei sowie der notwendigen elektronischen Unterlagen zur Verfügung.
Dort sind die Unterlagen laut Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) hochzuladen.
Anschließend reichen Sie die genannten Unterlagen laut Antragsformular (wird in neuem Tab geöffnet) zusätzlich in Papierform im Dekanat ein.
Bitte beachten Sie: Erst wenn die Dokumente fristgerecht und vollständig elektronisch und in Papierform vorliegen, kann das Verfahren bearbeitet und dem Promotionsausschuss vorgelegt werden.
Printexemplare der Dissertation:
- Auf Wunsch der Referierenden können Printexemplare der Dissertation eingefordert werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihren Referierenden ab und händigen Sie den Referierenden direkt die Printexemplare aus.
Bei geplanter E-Disputation:
- Im Falle einer E-Disputation ist mit dem Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens das Einverständnis aller Mitglieder der Prüfungskommission vorzulegen (siehe Downloads).
Im Fall einer englischsprachigen Disputation:
- Die Beantragung der englischsprachigen Disputation (siehe Downloads) an den Promotionsausschuss ist erforderlich. Der Promotionsausschuss genehmigt eine fremdsprachige Disputation vorbehaltlich des Einverständnisses der Prüfungskommission. Das Einverständnis der Prüfungskommissionsmitglieder muss durch die promovierende Person eingeholt werden.
Der Promotionsausschuss setzt die Prüfungskommission auf Vorschlag der Promovierenden ein. Bitte unterbreiten Sie Vorschläge für die Besetzung der Prüfungskommission unter Berücksichtigung der Promotionsordnung.
Der Antrag wird vom Promotionsausschuss behandelt und Sie werden anschließend per E-Mail informiert. Es finden in der Regel zwei Sitzungen des Promotionsausschusses pro Semester statt. Bitte beachten Sie die Ankündigung des nächsten Termins auf der Webseite des Fachbereichs. Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Sitzung im Dekanat eingegangen sein.
! Bitte teilen Sie uns stets Ihre aktuell gültige E-Mail-Adresse sowie Ihre Anschrift mit. Bei Namensänderungen bitten wir um Zusendung eines Nachweises.
Die Disputation kann in folgenden Formaten stattfinden:
- In Präsenz: Promovierende und alle Mitglieder der Prüfungskommission treffen sich physisch in einem Raum. Das Dekanat bucht den Raum.
- Hybrid: Ein oder mehrere Mitglieder der Prüfungskommission, die an der persönlichen Teilnahme verhindert sind, können zur Disputation in Präsenz elektronisch zugeschaltet werden. Das Dekanat bucht den Raum. Das betreuende Fachgebiet der Disputation ist für die ordnungsgemäße technische Durchführung zuständig.
- Als E-Disputation, d.h. als elektronische Fernprüfung – dazu ist eine Antragstellung über den Promotionssauschuss erforderlich (siehe oben). Das betreuende Fachgebiet der Disputation ist für die ordnungsgemäße technische Durchführung zuständig.
Bevor Sie Ihr Promotionsverfahren einleiten können, ist es erforderlich, sich mit den Mitgliedern Ihrer Prüfungskommission über das Format zu verständigen. Bitte informieren Sie das Dekanat über Ihren Disputationstermin und das Format der Disputation. Die Festlegung einer Person, die das Protokoll führt, ist Aufgabe der Erstreferierenden oder des Erstreferierenden.
Im Fall einer hybriden Disputation oder einer E-Disputation ist die Einhaltung der E-Prüfungssatzung durch den Vorsitz der Prüfungskommission zu beachten und umzusetzen. D.h. u.a.:
- Die Zustimmung aller Mitglieder der Prüfungskommission und der promovierenden Person muss vorab eingeholt werden.
- Das Format der Disputation muss im Protokoll festgehalten werden.
- Die Identität der elektronisch zugeschalteten Teilnehmer:innen muss sichergestellt und im Protokoll dokumentiert werden.
- Das Vorgehen bei technischen Störungen, die Einhaltung des Datenschutzes und/oder das Vorgehen bei fehlender Beschlussfähigkeit laut E-Prüfungssatzung zu beachten.
Die fristgerechte Einladung zur Disputation erfolgt durch das Dekanat. Die Dissertation sowie die Gutachten müssen dazu mindestens zwei Wochen vor der Disputation zur Einsichtnahme ausliegen und entsprechend vorher dem Dekanat zur Verfügung stehen.
(vgl. §§ 19 bis 21 der Promotionsordnung)
Die Publikation der Dissertationsschrift ist innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Disputation, auf dem Hochschulpublikationsserver der ULB hochzuladen. Dies ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn eine Veröffentlichung im Verlag per elektronischer Version oder als Printversion erfolgen soll.
Die zu veröffentlichende Fassung der Dissertation muss durch die:den Erstreferierende:n auf die Erfüllung eventueller Auflagen überprüft und zur Veröffentlichung freigegeben werden. Zusätzlich ist der Dissertation eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache beizufügen, die ebenfalls von der:dem Erstreferierenden zusammen mit der Freigabe zur Veröffentlichung zu genehmigen ist.
Vor der Veröffentlichung muss das Dokument Erklärung zur Übertragung von Rechten an der Dissertation (nach der 9. Novelle PO/AT) mit Originalunterschriften eingereicht werden.
Vorgaben zum Titelblatt einer Dissertation:
Bitte informieren Sie sich zur Veröffentlichung auch direkt bei der ULB.
Die Dissertationsprojekte, welche am Fachbereich abgeschlossen wurden, finden Sie hier .
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben nicht länger verfolgen wollen, nachdem Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand:in gestellt haben, bitten wir Sie den Widerruf Ihres Promovierendenverhältnisses (siehe Downloads) einzureichen.