Es besteht die Möglichkeit den akademischen Grad Dr. rer. pol. oder Dr. iur zu erwerben. Dies kann traditionell über die Bearbeitung eines eigenen Forschungsprojektes an einem unserer Fachgebiete erfolgen. Zudem bietet der Fachbereich die Möglichkeit der strukturierten Promotion im Rahmen der Graduate School of Economics, Finance, and Management. Diese ist Teil der Allianz der Rhein-Main-Universitäten.
Informationen zur Promotion an der Technischen Universität Darmstadt sind unter Promovieren an der TU Darmstadt zu finden.
Grundlagen der Promotion an unserem Fachbereich sind folgende Ordnungen:
- Promotionsordnung TU Darmstadt (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)
- Promotionsordnung Besondere Bestimmungen des FB Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 2026 (deutsch)
Ausgelaufene Version:
Innerhalb des Fachbereichs ist der Promotionsausschuss für die formelle Durchführung der Promotionsverfahren zuständig. Er wird dabei durch das Fachbereichsmanagement (E-Mail: promotion@wi.tu-…) unterstützt, über das viele der hier beschriebenen Verfahrensschritte abgewickelt werden.
Auf universitätsweiter Ebene fördert die Dachorganisation Ingenium – Young Researchers at TU Darmstadt universitätsweite Standards in der Promotions- und Postdoc-Phase und bietet Angebote und Informationen im Hinblick auf Weiterqualifizierung und Vernetzung.
(vgl. zu § 11 Abs. 3 der Besonderen Bestimmungen)
Die Betreuung übernimmt ein:e hauptamtliche:r Professor:in am Fachbereich. Das Thema der Promotion ist mit der betreuenden Person abzustimmen. Informationen zu den Professor:innen und deren Forschungsschwerpunkten finden Sie unter Fachgebiete.
Im Anschluss an die Abstimmung des Arbeitsthemas wird die Bereitschaft der betreuenden Person, die Betreuung Ihrer Dissertation zu übernehmen, formlos schriftlich anhand der Betreuungsbestätigung (siehe Downloads) festgehalten.
Für eine Promotion ist eine Online-Registrierung über TUCaN verpflichtend, eine Einschreibung als „Promotionsstudierende:r“ ist optional möglich. Dazu ist die schriftliche Betreuungszusage der betreuenden Person erforderlich. Bitte informieren Sie sich zur Einschreibung/Registrierung.
(vgl. § 7 der Promotionsordnung)
Wichtige Fristen und Termine
- Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. In der Regel finden pro Semester drei Sitzungen des Promotionsausschusses statt. Bitte beachten Sie die aktuellen Sitzungstermine auf der Webseite des Fachbereichs.
- Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung vollständig im Dekanat eingegangen sein.
- Nach Besprechung im Promotionsausschuss erhalten Sie anschließend eine Information per E-Mail.
Antrag auf Annahme
- Bitte reichen Sie den Antrag auf Annahme (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) gemeinsam mit allen im Antragsformular genannten Unterlagen vollständig und fristgerecht in Papierform im Dekanat ein. Die benötigten Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.
- Wichtig: Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig und fristgerecht vorliegen.
!!! Kontaktdaten aktuell halten !!!
Bitte teilen Sie dem Dekanat stets mit:
- Ihre aktuelle E-Mail-Adresse
- Ihre aktuelle Anschrift
- eventuelle Namensänderungen (mit Nachweis)
(vgl. § 8 der Promotionsordnung)
Wichtige Fristen und Termine
- Der Promotionsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. In der Regel finden pro Semester drei Sitzungen des Promotionsausschusses statt. Bitte beachten Sie die aktuellen Sitzungstermine auf der Webseite des Fachbereichs.
- Ihr Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung vollständig im Dekanat eingegangen sein.
- Nach Besprechung im Promotionsausschuss erhalten Sie anschließend eine Information per E-Mail.
1. Frühzeitige Ankündigung beim Dekanat
Sobald Ihre Dissertation fertiggestellt ist, informieren Sie bitte frühzeitig das Dekanat per E-Mail über die geplante Einreichung des Promotionsverfahrens:
promotion@wi.tu-…
2. Upload der Unterlagen in die Hessenbox
Nach Ihrer Ankündigung erhalten Sie vom Dekanat einen persönlichen Hessenbox-Ordner. Dort laden Sie bitte hoch:
- die Dissertation als PDF/A-Datei
- alle erforderlichen Unterlagen gemäß Antrag auf Einleitung (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet) des Promotionsverfahrens (verfügbar im Downloadbereich)
3. Zusätzliche Einreichung in Papierform
Alle im Antragsformular genannten Unterlagen müssen zusätzlich in Papierform im Dekanat eingereicht werden.
Auf Wunsch der Referierenden können Printexemplare der Dissertation erforderlich sein. Bitte klären Sie dies frühzeitig direkt mit Ihren Referierenden und übergeben Sie diesen die Printexemplare.
Wichtig: Das Promotionsverfahren kann erst bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig, fristgerecht, elektronisch und in Papierform vorliegen.
Wichtige Fristen und organisatorische Hinweise
Die Gutachten müssen spätestens zwei Wochen vor der Disputation im Dekanat vorliegen, damit sie fristgerecht zur Einsichtnahme ausgelegt werden können.
Bitte informieren Sie das Dekanat frühzeitig über
- den Termin der Disputation
- das gewünschte Format der Disputation. Dieses wird in der Regel bereits im Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens festgelegt.
Die fristgerechte Einladung zur Disputation erfolgt durch das Dekanat.
Formate der Disputation
Die Disputation kann in Präsenz, hybrid oder als elektronische Fernprüfung stattfinden. Im Fall einer hybriden Disputation oder einer E-Disputation ist die Einhaltung der E-Prüfungssatzung durch den Vorsitz der Prüfungskommission zu beachten und umzusetzen. D.h. u.a.:
- Die Zustimmung aller Mitglieder der Prüfungskommission und der promovierenden Person muss vorab eingeholt werden.
- Das Format der Disputation muss im Protokoll festgehalten werden.
- Die Identität der elektronisch zugeschalteten Teilnehmer:innen muss sichergestellt und im Protokoll dokumentiert werden.
- Das Vorgehen bei technischen Störungen, die Einhaltung des Datenschutzes und/oder das Vorgehen bei fehlender Beschlussfähigkeit laut E-Prüfungssatzung zu beachten.
(vgl. §§ 19 bis 21 der Promotionsordnung)
Die Publikation der Dissertationsschrift ist innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Disputation, auf dem Hochschulpublikationsserver der ULB hochzuladen. Dies ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn eine Veröffentlichung im Verlag per elektronischer Version oder als Printversion erfolgen soll.
Die zu veröffentlichende Fassung der Dissertation muss durch die:den Erstreferierende:n auf die Erfüllung eventueller Auflagen überprüft und zur Veröffentlichung freigegeben werden. Zusätzlich ist der Dissertation eine Zusammenfassung (Abstract) in deutscher und englischer Sprache beizufügen, die ebenfalls von der:dem Erstreferierenden zusammen mit der Freigabe zur Veröffentlichung zu genehmigen ist.
Vor der Veröffentlichung muss das Dokument Erklärung zur Übertragung von Rechten an der Dissertation (nach der 9. Novelle PO/AT) mit Originalunterschriften eingereicht werden.
Vorgaben zum Titelblatt einer Dissertation:
- Deutsche Version (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)
- Englische Version (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)
Bitte informieren Sie sich zur Veröffentlichung auch direkt bei der ULB.
Die Dissertationsprojekte, welche am Fachbereich abgeschlossen wurden, finden Sie hier.
Sollten Sie Ihr Promotionsvorhaben nicht länger verfolgen wollen, nachdem Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand:in gestellt haben, bitten wir Sie den Widerruf Ihres Promovierendenverhältnisses (siehe Downloads) einzureichen.