Habilitationskommission

Die Habilitationskommission entscheidet über die Annahme und Zulassung zur Habilitation. Darüber hinaus bestellt sie die Referent:innen für die Begutachtung der Habilitationsschrift und entscheidet am Ende des Verfahrens über die Lehrbefähigung der Habiltand:innen.

Die Habilitationskommission setzt sich aus den Mitgliedern des Fachbereichsrates und allen weiteren Professor:innen des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zusammen.

Vorsitzende:r der Habilitationskommission ist der Dekan bzw. die Dekanin.