Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Die Habilitationskommission entscheidet über die Annahme und Zulassung zur Habilitation. Darüber hinaus bestellt sie die Referent:innen für die Begutachtung der Habilitationsschrift und entscheidet am Ende des Verfahrens über die Lehrbefähigung der Habiltand:innen.