Teilnotenbescheinigungen
Für Module des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften werden für anerkannte Teilleistungen aus dem In- und Ausland nach erfolgtem Anerkennungsprozess Teilnotenbescheinigungen im Studienbüro ausgestellt. Die Bescheinigungen sind rechtzeitig vor der Prüfung am Fachgebiet abzugeben. Auch bei vorliegenden Teilnotenbescheinigungen ist immer die Modulprüfung anzumelden. Alle Teilprüfungen müssen separat bestanden werden.