Tagung DSA – fit for AI?
21./22. Mai 2026, Technische Universität Darmstadt
Der Digital Services Act (DSA) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Dienste der Informationsgesellschaft und soll ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld fördern, das Innovation und Grundrechte stärkt. Im Fokus stehen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen. Der DSA adressiert u.A. Risiken algorithmischer Informationsverteilung, rechtswidriger Inhalte und Desinformation und enthält Transparenz-, Gestaltungs-, Berichts- und Sorgfaltspflichten u.a. mit Blick auf Moderation, Werbung und Empfehlungssysteme.
Im Gesetzgebungsverfahren spielte KI keine Rolle; ihre spezifische Regulierung erfolgte erst in der KI-Verordnung. Mit dem Aufkommen generativer KI ist aber deutlich geworden, dass sich die Grenze zwischen Vermittlungsdiensten, die der DSA regeln will, und KI-Anwendungen, die von der KI-Verordnung umfasst werden, nicht klar ziehen lässt.
Das wirft die Frage auf, ob der DSA seine Ziele erreichen kann.
Ist der DSA für den zunehmenden Einsatz von KI gerüstet?
Download des Tagungsprogramms (PDF-Datei) (wird in neuem Tab geöffnet)
Die Tagungsgebühr beträgt 40 Euro