Professor Kerkemeyer als Sachverständiger beim Finanzausschuss des Bundestages
Stellungnahme zu Transaktionen von Kryptowerte-Nutzenden
15.10.2025 von SCC
Professor Andreas Kerkemeyer, Leiter des Fachgebiets Rechtspolitik für den digitalen Finanzsektor am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der TU Darmstadt, war am vergangenen Montag als Sachverständiger in den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen.
Der Finanzausschuss befasste sich in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023 / 2226 (21/1937, sogenannte DAC-8-Richtlinie). Damit soll eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt werden, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden. Gleichzeitig werden die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet.
In seiner Stellungnahme reflektiert Kerkemeyer vor allem die rechtlichen Aspekte des Gesetzentwurfs: „Eine summarische Prüfung der Bestimmungen ergab keine durchgreifenden kompetenz- oder grundrechtlichen Bedenken gegenüber den Meldepflichten unter der DAC 8.“
Aufgabe des 42 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: vor allem Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrats, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union.