Anerkennungsverfahren

Hier geben wir einen Überblick über den Prozess der Anerkennung von Modulen, die im Ausland absolviert wurden.

Wichtige Hinweise zur Beantragung der Anerkennung

Die Unterlagen müssen vollständig ausgedruckt im Studienbüro während der Öffnungszeiten eingereicht werden.

Nur vollständige Unterlagen werden akzeptiert und zur Bearbeitung weitergegeben!

Mitarbeiter:innen des Studienbüros kontrollieren die Vollständigkeit. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte vor der Beantragung an die Referentin für Internationales oder Fachgebiete.

Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Antrags beträgt ca. 4-6 Wochen.

Der hier beschriebene Anerkennungsprozess betrifft lediglich die während eines Studienaustausches erbrachten Leistungen und keine Anerkennung aus dem Vorstudium.

Vor Beginn des Auslandsstudiums kann für die gewählten Kurse eine Voranerkennung bei dem jeweiligen Fachgebiet an der TU Darmstadt beantragt werden. Diese gibt eine Orientierung darüber, ob die Module grundsätzlich anerkannt werden können.

Die jeweiligen Fachprüfer:innen nehmen anhand von Modulbeschreibungen oder Veranstaltungsunterlagen die inhaltliche Prüfung auf Formular A2 | Äquivalenzprüfung vor.

Prüfungsleistungen, die auf der Liste Anerkannte Prüfungsleistungen von internationalen Universitäten des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gelistet sind, müssen nicht erneut von einem/einer Fachprüfer:in geprüft werden. Diese Leistungen werden ohne erneute Überprüfung anerkannt.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die eigentliche Anerkennung der tatsächlich absolvierten Module. Diese muss beantragt werden. Dabei können die Studierenden selbst entscheiden, welche Module sie anerkennen lassen möchten – alle anderen erscheinen an keiner Stelle auf dem Abschlusszeugnis.

Die prüfungsrechtliche Anerkennung und Umrechnung von Noten, der im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen, erfolgt durch die Prüfungskommission. Bitte beachten: Es wird für einen Studierenden nur ein Anerkennungsprozess pro Auslandsaufenthalt vorgenommen.

Folgende Unterlagen sind beim Studienbüro vollständig in einem Paket einzureichen:

  • Formular A1 | Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen: Dieser muss vollständig, elektronisch und unter Nutzung der vorgegebenen Formularfelder ausgefüllt, unterschrieben und persönlich eingereicht werden. Eine Vertretung mit Vollmacht ist möglich. Für alle Leistungen, die anerkannt werden sollen, muss eine Modulzuordnung vorgenommen und die jeweils vorliegende Note laut Zeugnis der ausländischen Hochschule eingetragen werden.
  • Zeugnis der ausländischen Hochschule (Original UND Kopie)
  • ggf. Formular A2 | Äquivalenzprüfung. Die Anerkennung ist zuvor durch die/den zuständigen Fachprüfer*in zu bestätigen. Falls das Zeugnis im Original nicht vorgelegt werden kann, muss die Echtheit der Kopie durch den Studierenden bestätigt werden.
  • Modulbeschreibung für jedes Modul ohne Äquivalent und aus dem Bereich Studium Generale
  • ggf. Formular A2 | Äquivalenzprüfung. Die Anerkennung ist zuvor durch die/den zuständigen Fachprüfer*in zu bestätigen. Der inhaltliche Prüfungsprozess an den technischen Fachbereichen ist anders geregelt, siehe dazu Leistungen mit Äquivalent
  • ggf. Screenshot der Äquivalenzliste (FB 1, FB 16)
  • ggf. ausgedruckte E-Mail-Kommunikation mit Claudia Klein (FB 18), Empfehlung zur Anerkennung von Tim Neubacher (FB 20)
  • ggf. Negativbestätigung/ausgedruckte E-Mail-Kommunikation für Module ohne Äquivalent

Formular A1 und A2 finden Sie hier: Downloads und Links | Weitere Informationen und Formulare

Endanerkennung wird durch themenverwandten Fachprüfer_in unter Vorlage des ausgefühlten Formulars A2, inhaltlicher Nachweise (u. a. Modulbeschreibung, Veranstaltungsunterlagen) sowie des ToR durchgeführt.

Formular A2 finden Sie hier: Downloads und Links | Weitere Informationen und Formulare

Es ist zu beachten, dass der inhaltliche Prüfungsprozess an den technischen Fachbereichen anders geregelt ist:

  • Am Fachbereich Maschinenbau werden die Prüfungsleistungen anhand der Liste Anerkannter Prüfungsleistungen anerkannt. Prüfungsleistungen, die dort nicht aufgeführt sind, werden anhand des Formulars A2 von den zuständigen Fachprüfer_innen inhaltlich geprüft.
  • Am Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwissenschaften wird die inhaltliche Prüfung gemäß Formular A2 von den jeweiligen Fachprüfer_innen vorgenommen.
  • Am FB Elektrotechnik und Informationstechnik und am FB Informatik sind Claudia Klein bzw. Tim Neubacher zuständig. Ihnen ist das ausgefüllte Formular A2 und der individuelle Prüfungsplan vorzulegen.

So bezeichnet werden Leistungen, zu denen es keine Entsprechung bei Modulangeboten der TU Darmstadt gibt.

Umfang

Für den Wahlbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gilt der folgende CP-Umfang, in dem diese Leistungen eingebracht werden können:

Bachelor WI/WINF

  • Umfang: max. 6 CP (WI/WINF)
  • Leistungsniveau: mind. Bachelor
  • Kreditierung: min. 3 CP
  • Sprache: ohne Einschränkung

Master WI/WINF/EIM/LSCM

  • Umfang: max. 12 CP (WI/WINF) und max. 12 CP (EIM/LSCM – nur im Bereich Elective Area, allerdings nicht im Unterbereich Professional Profile Courses/Professional and Methodological Courses!)
  • Leistungsniveau: Master
  • Kreditierung: min. 6 CP
  • Sprache: ohne Einschränkung

Erläuterung: Leistungen ohne Äquivalent (6/12 CP) können sich aus mehreren Modulen zusammensetzen.

Beispiel:

  • 3 Kurse mit je 4,5 CP oder 3 Kurse mit je 5 CP werden als 12 CP ohne Äquivalent eingebucht.
  • 2 Kurse mit je 4,5 CP können nur als 6 CP ohne Äquivalent eingebucht werden.
  • Die übrig gebliebenen CP gehen in die Berechnung nicht mit ein.

Qualitätsanforderungen

Im Rahmen der Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit gelten folgende Qualitätsanforderungen:

  • Dokumente: Ausweis auf offiziellem Transcript (Ausland) bzw. amtlicher Leistungsübersicht (Inland)
  • Inhalt: thematisch dem Bereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zuzuordnen
  • Ausschluss der Doppelbelegung und Äquivalenz: Bei vergleichbaren Modulnamen muss eine Negativbestätigung am zuständigen Fachgebiet gefordert werden.
  • Bewertung: Standard (benotet), nach Umrechnung
  • Prüfungskommission: prüfungsrechtliche Anerkennung der Leistung und Note

Der Anerkennung mit Äquivalenz ist Vorrang einzuräumen, um Doppelbelegung auszuschließen. Daher kann bei vergleichbaren Modulnamen auch eine Negativbestätigung gefordert werden.

Zur Überprüfung muss bei der Antragsstellung ergänzend zum Zeugnis eine Modulbeschreibung in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Leistungen ohne Äquivalent, die Qualitätsanforderungen nicht in vollem Umfang erfüllen, können ggf. im Bereich Studium Generale eingebracht werden.

Die Umrechnung der Noten erfolgt auf Grundlage der von der Prüfungskommission verabschiedeten Tabelle zur Notenumrechnung und steht Ihnen zur Verfügung: Downloads und Links | Weitere Informationen und Formulare.