Der Promotionsausschuss ist für Promotionsangelegenheiten zuständig. Insbesondere entscheidet der Ausschuss über die Zulassung zum Promotionsverfahren, über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand, setzt die Prüfungskommission ein und bestellt deren Vorsitzenden, sowie die Betreuerin oder den Betreuer und die Referenten.
Dem Promotionsausschuss gehören an der Dekan oder sein Stellvertreter als Vorsitzender, drei hauptamtliche Professorinnen oder Professoren, mindestens eine promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein promovierter wissenschaftlicher Mitarbeiter und ein studentisches Mitglied mit beratender Stimme.
Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fachbereichsrat auf die Dauer von drei Jahren (das studentische Mitglied auf die Dauer eines Jahres) bestellt.
Vorsitzender des Promotionsausschusses ist Prodekan Prof. Dr. Carsten Helm.
Nähere Informationen finden Sie unter Forschung │ Promotion und Habilitation.
15.04.2010
| Name | |
|---|---|
| Professorinnen und Professoren | |
| Prof. Dr. Carsten Helm | helm@vwl.tu-... |
| Prof. Dr. Ingo Barens | barens@vwl.tu-... |
| Prof. Dr. Reiner Quick | quick@bwl.tu-... |
| Prof. Dr. Jochen Marly | v_heine@jus.tu-... |
| Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | |
| Dr. Heide Klug | klug@wi.tu-... |
| Studentische Vertreterinnen und Vertreter | |
| Konrad Hnatow | konrad.hnatow@fs1.de |
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